Das niederländische Handelsregister

Erfahren Sie, welche Informationen das niederländische Handelsregister der Handelskammer über Unternehmen bereitstellt und wie Sie Auszüge erhalten.

Establish-a-fintech-company-in-the-NetherlandsDas niederländische Handelsregister  fällt unter den Bestimmungen der niederländischenHandelskammer. Das Handelsregister in den Niederlanden stellt folgende Informationen betreffend niederländische Handelsgesellschaften zur Verfügung:

• – Geschäftsnamen,

• – Geschäftstätigkeiten,

• – Handelsregisternummer,

• – Rechnungslegungsinformationen betreffend Handelsgesellschaften.

Einerseits, sind die meisten Informationen gratis. Andererseits, sind verschiedene Rechnungslegungsdetails und sonstige Geschäftsauszüge kostenpflichtig. Unabhängig davon, was der Interessierte im niederländischen Handelsregister suchen will, der hat eine Kode und ein Passwort einzuholen um Zugriff auf Dateien zu haben.

Verfügbare Geschäftsinformationen im niederländischen Handelsregister

Alle niederländische Unternehmen und andere Organizationen, die sich an Geschäftstransaktionen beteiligen, sind im Handelsregister eingetragen. Folgende Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme  im niederländischen Handelsregister:

• – Name und registrierte Geschäftsadresse,

• – Telefon- und Faxnummer und sonstige Korrespondenzdetails,

• – Angaben zu niederländischen Niederlassungen der ausländischen Unternehmen,

• – Details über die Vertreter der Gesellschaft 

• – Anzahl der Beschäftigten.

Darüber hinaus, kann man auch Informationen betreffend die Wirtschaftslage der Unternehmen wie Konkursfälle. Nach dem niederländischen Unternehmensgesetz (commercial law), hat die Handelskammer solche Informationen im Handelsregister einzutragen, um jederzeit ein Update zur aktualen Situation betreffend alle registrierte Unternehmen und deren gesetzlichen Lage zu haben.

Firmenregistrierung im niederländischen Handelsregister

Bei der Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden, sind folgende Dokumente beim Handelsregister einzureichen:

• – Gründungsurkunde,

• – Angaben zu den Aktionären,

• – Amgaben zu den Geschäftsführern der Gesellschaft,

• – bei einer AG (NV): Bankbestätigung über die Kapitaleinlage (für die BV seit 2012 nicht mehr erforderlich),

• – Gegebenenfalls, Vertretungsermächtigung.

Vor Einleitung des Eintragungsverfahrens, sollte der Interessierte prüfen, ob der Gesellschaftsname verfügbar ist (eine Reservierung oder Genehmigung des Namens gibt es in den Niederlanden nicht). Das Verfahren wird durch das niederländische Handelsregister durchgeführt. Sollten Sie Beistand bei der Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden wünschen, dann setzen Sie sich mit unseren Experten für Firmengründungen in den Niederlanden in Verbindung. Sie können sich gerne an uns auch für Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung, Firmeneintragung in anderen Ländern wie Tschechien, Russland oder im Bereich Gerichtsverfahren, wenden.

Rolf Peter Rothuizen, Attorney at Law · 1. Oktober 2026Rolf Peter specializes in Business Law, Company Law and Tax Optimisation, has an LL.M. in Public, Private and European Law.